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Erste-Hilfe Schnellkurs / Inhouse

Erste Hilfe Schnellkurs für Unternehmen

KOMPAKT UND INTENSIV: ERSTE HILFE CRASHKURS / AUFFRISCHUNGSKURS (4 STUNDEN)

Jetzt neu: Auch als Online-Kurs verfügbar!

Unsere Erfahrung zeigt:

Viele Unternehmen würden Ihren Mitarbeitern gern In-house und während der Arbeitszeit eine kompakte Erste-Hilfe-Schulung anbieten.

Meist erreicht uns die Anfrage für eine solche Grundlagenschulung erst NACHDEM jemand „umgekippt“ war und alle sich sehr erschrocken hatten und keiner richtig wusste, was zu tun ist…

 

Warten Sie nicht erst, bis etwas passiert ist, sorgen Sie vor :-)

 

In 4 Stunden können wir Ihren Mitarbeitern die 2 wichtigsten Themen der Erste Hilfe einprägsam und für den Notfall abrufbar vermitteln:

1) NOTFALLERKENNUNG

  • idealerweise BEVOR es richtig ernst wird (Beispiel: Würden Sie einen Herzinfarkt erkennen? Und zwar lange bevor es zum Zusammenbruch kommt?)

2) NOTFALLBEHANDLUNG 

  • so schnell wie möglich Notruf

  • Lebensrettende Basismaßnahmen, bis der Rettungsdienst eintrifft

  • Vitalfunktionen sichern (Bewusstsein, Atmung, Kreislauf) 

  • bei vorhandenem Bewusstsein: Lagerung des Patienten entsprechend der Symptomatik, psychische Betreuung, Wärmeerhalt

  • bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung: Seitenlage

  • bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • Einsatz des AED (Autonomer Externer Defibrillator)

JETZT AUCH ONLINE VERFÜGBAR!

 

Bei Interesse senden Sie uns bitte Ihre Anfrage per Email an: erstehilfestation@mailbox.org

HINWEIS: Der hier angebotene Schnellkurs ersetzt NICHT die behördlich geforderte Ausbildung von Betriebsersthelfern!

Erste Hilfe Kurs Führerschein, Baby, Yoga, Aviation Berlin Marzahn

Erste Hilfe Station ist Mitglied im Verband

der privaten Erste Hilfe Schulen e.V.

www.vpeh.de

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Erste Hilfe Station ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als „andere Stelle“ für die Ausbildung in Erster Hilfe im Sinne des § 68 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und als Sehteststelle im Sinne des § 67 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

amtlich anerkannt.

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